Quartiere am Schlosspark

Der aktuelle Vorstoß von Gesobau und Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für eine Bebauung der Innenhöfe am Schlosspark überrascht mich sehr. Die seinerzeit zurückgezogene Planung einfach unverändert zum Bauantrag zu bringen ist irritierend.

In den Gesprächen mit Bürgerinitiative, Gesobau und Senatsverwaltung 2020/21 hatten wir als Bündnisgrüne Alternativvorschläge zur behutsamen Nachverdichtung gemacht. Insbesondere die Aufstockung der Bestandsgebäude war dabei der Kern, um zusätzliche Versiegelung zu minimieren. Leider gab es dazu keine Einigung.

Es ist zu begrüßen, wenn Wohnungen für Geflüchtete in Wohngebiete integriert werden. Wie bei anderen Wohnungen auch, muss dabei die notwendige Infrastruktur aber mit bedacht werden. Die Überbauung einer Spielplatzfläche ist das Gegenteil davon und wird von uns abgelehnt, ebenso wie die massiven Baumfällungen.

Wie weiter? Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist die Genehmigungsbehörde für das Vorhaben. Eine Zustimmung des Abgeordnetenhauses ist dazu nicht erforderlich. Allerdings gab es am 10. Oktober 2022 eine breite Anhörung zum Thema der Nachverdichtungen im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. In der Anhörung wurde von diversen Anzuhörenden – u.a. der Architektenkammer – für eine klimaschonende Nachverdichtung und das Primat geringer Versiegelung geworben. Das muss gelten.

Da wir die letzte Sitzung des Fachausschusses im Abgeordnetenhaus bereits hatten, ist eine abermalige Behandlung in dem Rahmen vor der Wahl nicht mehr möglich. Deshalb nehmen wir Bündnisgrüne das Thema in unseren Forderungskatalog für die Koalitionsverhandlungen mit dem Ziel auf, eine Änderung der Planungen zu erreichen.