Müssen Flächen, die aktuell als Kleingärten genutzt werden, zwingend für Wohnungsbau in Anspruch genommen werden? Mit dieser Anfrage wollten Turgut Altuğ und ich herausfinden: Wie wird der Prüfprozess von statten gehen? Wird der Prozess auch gezielt darauf ausgerichtet, die in Inanspruchnahme von Kleingartenanlagen für Wohnungsbau zu verhindern?