Prüfprozess von Wohnungsbau-Potenzialgebieten im Rahmen von StEP Wohnen 2030

Müssen Flächen, die aktuell als Kleingärten genutzt werden, zwingend für Wohnungsbau in Anspruch genommen werden? Mit dieser Anfrage wollten Turgut Altuğ und ich herausfinden: Wie wird der Prüfprozess von statten gehen? Wird der Prozess auch gezielt darauf ausgerichtet, die in Inanspruchnahme von Kleingartenanlagen für Wohnungsbau zu verhindern?

Die Antworten der Senatsverwaltung stehen hier (PDF)