Ein enttäuschendes Bibliotheksgesetz von Schwarz-Rot

Fast drei Jahre, nachdem wir mit rot-grün-rot einen Antrag für ein Bibliotheksgesetz gestellt hatten, legen schwarz-rot nun ihren Entwurf vor. Lest hier meine Rede im Plenum des Abgeordnetenhauses vom 27. August oder schaut sie euch auf YouTube an!

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleg*innen und Gäste!

ECHT JETZT??? Das ist Ihr Ergebnis? Dafür haben sie nochmal fast 3 Jahre gebraucht? Und dafür feiern Sie sich jetzt ab?

Das ist gerade mal knapp ausreichend, dass Sie es Gesetz nennen können, und zwar weil es in Paragrafen geschrieben ist, ansonsten würde ich eher sagen, es ist ein Lagebericht. Dieses Gesetz beschreibt im Grunde genommen den Status Quo und das ist einfach zu wenig!

Dass wir uns gleich richtig verstehen, wir sind auf jeden Fall für ein Bibliotheksgesetz. Wir wollen starke öffentliche Bibliotheken. Wir wollen Bibliotheken als Orte der Bildung, der Kultur, der Demokratie und der sozialen Teilhabe. Und wir wollen, dass Bibliotheken nicht davon abhängig sind, wie gerade die Haushaltslage in einem einzelnen Bezirk aussieht.

Und genau deshalb muss auch für Bibliotheken der Grundsatz gelten: Wer bestellt, bezahlt.

In DIESEM Gesetzentwurf aber bleibt die Finanzierung vollständig auf der Strecke. Was wir brauchen sind verlässliche Kriterien, die die Finanzierung unabhängiger machen von der finanziellen Situation der Bezirke bzw. von einer Globalsumme, die der Finanzsenator den Bezirken zubilligt, und bei der – wie wir alle wissen – die Decke immer zu kurz ist.

Das ist die Realität!

Unser Plan war, das zu ändern! So hatten wir es 2022 in dem Antrag der rot-grün-roten Koalition beschlossen. Wir wollten ein Bibliotheksgesetz – ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: „durch das die kommunale Bibliotheksversorgung als Pflichtaufgabe öffentlicher Daseinsvorsorge festgelegt wird. Das Bibliotheksgesetz soll durch den Senat im Dialog mit der Stiftung Zentral- und Landesbibliothek (ZLB), den Bezirksbibliotheken, dem Deutschen Bibliotheksverband e.V. (DBV) und den Bezirken erarbeitet werden. Das Gesetz soll Ziele, Aufgaben, Rechte und Pflichten der Berliner Öffentlichen Bibliotheken definieren, verbindliche Standards in der Bibliotheksversorgung festlegen und die laufende Weiterentwicklung der Standards ermöglichen.“

Davon ist fast nichts übrig geblieben. Die SPD war damals dabei und deshalb bleibt mir nur die Vermutung, dass die CDU diese konkreten Ziele zur Stärkung der Bibliotheken blockiert hat.

„Pflichtaufgabe“ ist das wichtigste Stichwort, das ganz einfach im Text hätte implementiert werden können. Ist doch klar, dass das immer unter Haushaltsvorbehalt steht. Aber alleine das Wort „Pflichtaufgabe“ , hätte schon genutzt, weil das ein Zeichen an die Verwaltung und ein Bekenntnis zugunsten der Bibliotheken wäre.

Ob der Dialog mit der ZLB, den Bezirksbibliotheken, dem dbv stattgefunden hat und wenn ja mit welcher Auswirkung, hätten wir gerne nächsten Montag im Kulturausschuss mit den Genannten besprochen. Leider hat das die Koalition abgelehnt. Warum wohl?

Wir hatten im Antrag diverse ganz konkrete Kriterien formuliert, die im vorliegenden Gesetz nicht berücksichtigt sind. Für uns sollte das Gesetz Aussagen zu fachlichen Standards der Versorgung und Ausstattung und der fortlaufenden Weiterentwicklung treffen. Ziel war, dass wir durch das Gesetz ein verlässliches Leistungsversprechen für die Berliner Bevölkerung bekommen.

Und es gab den ersten Entwurf der Senatsverwaltung, aber dieses Gesetz, über das wir heute abstimmen, ist demgegenüber ein klarer Rückschritt, denn Gestrichen sind:

Das ausdrücklich formulierte Recht auf freien und ungehinderten Zugang zu allen Öffentlichen Bibliotheken. Das hätte Barrieren abgebaut und mehr Berliner*innen zu Bibliotheksnutzer*innen gemacht.

Gestrichen sind: ausdrücklich formulierte Qualitätsanforderungen – etwa Barrierearmut, Sonn- und Feiertagsöffnungen, Erwerbungsetats und Personalausstattung

nicht ganz gestrichen, aber defacto nicht mehr umsetzbar sind: sämtliche Mindeststandards, Versorgungsrichtwerte und zusätzliche Ausgaben. Sie stehen unter Haushaltsvorbehalt ausdrücklich im Gesetz formuliert. Das heißt sie werden absehbar nicht erfüllt werden und es wird auch nicht versucht werden.

Gestrichen sind auch: die detaillierte gesetzliche Zusammensetzung und Arbeitsweise des Bibliotheksbeirats. Damit wird der Willkür Tür und Tor geöffnet. – mir fehlt die Zeit alles zu nennen, was gestrichen ist!

Jetzt können Sie sagen: „macht doch nix. Das machen wir später.“ Aber die ganz konkreten Kriterien im Gesetz sind wichtig, denn:

Wir müssen wegkommen vom Wischi-Waschi und Gelaber und wirklich greifbare Lösungen und evaluierbare Ergebnisse bieten.

Die Missachtung der Regierung gegenüber dem Parlament und den Berliner*innen, dieses Gesetz jetzt erst, so kurz vor Ende der Wahlperiode einzubringen, bedeutet defacto, dass keine seriöse Behandlung des Gesetztes mehr möglich ist. Die Anhörung der Expert*innen im nächsten Kulturausschuss hat die Koalition abgelehnt. Das ist ein ganz neues Ausmaß an Ausschluss der Betroffenen, der Akteur*innen, der Zivilgesellschaft an der politischen Willensbildung UND an der Demokratie!

Jetzt tun Sie nicht so empört. Das ist die Realität! Das kann die CDU nicht abstreiten.

Und diese Missachtung – oder ist es Desinteresse – die Sie gegenüber dem Parlament, den Bibliotheken, allen die sie besuchen und die darin arbeiten, zum Ausdruck bringen, finde ich schockierend. Nehmen Sie sich bitte zu Herzen: Wer die Berliner Kultur missachtet, missachtet Berlin!

Daniela Billig
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